Zivile Notfallvorsorge

im Straßenverkehr

Die Logistik hat die Aufgabe eine regelmäßige und zuverlässige Versorgung sicherzustellen. Das gilt für die Verbringung von Gütern zwischen Produktions- und Handelsbetrieben und ganz besonders auch für die Versorgung der Bevölkerung.

Die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen müssen deshalb auch in einem Krisenfall funktionieren. Der Staat hat hier eine besondere Vorsorgepflicht für solche Notzeiten Vorbereitungen zu Treffen. Auf gesetzlicher Grundlage werden freiwillige Speditions- und Logistikunternehmen in ein leistungsstarkes Notfallnetzwerk integriert und im Katastrophenfall von dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zentral koordiniert.

Unser Unternehmen hat die Bereitschaft zur Mitwirkung in der Zivilen Notfallvorsorge erklärt. Dies sehen wir auch als Teil unserer globalen Verantwortung, wie wir diese in unseren Leitsätzen erklärt haben, an.

Die Transportorganisation des Bundes, kurz TOB ist ein Zusammenschluss von ungefähr 600 Transport- und Logistikbetrieben in Deutschland. Das BAG nimmt hier im Rahmen der Transportorganisation koordinierende und operative Aufgaben zur Deckung des Transportbedarfes wahr.

Das Verkehrsleistungsgesetz (VerkLG), das Verkehrssicherstellungsgesetz (VerkSiG) und das Grundgesetz bilden hierzu die wesentliche gesetzliche Grundlage. Als oberstes Ziel ist die Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung der Menschen wie im Verteidigungsfall oder anderen Krisenzeiten (z.B. Pandemie).

Der Einsatz darf nur in besonders definierten und legitimierten Notfällen erfolgen und die Unternehmen sind dazu vorbereitet.

Interessant für Sie:

Kontakt

Hintzen Logistik GmbH
Hermann-Hollerith-Str. 1
52249 Eschweiler