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Wenn Sie Gefahrstoffe einlagern oder Gefahrgüter transportieren möchten, dann gilt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Muss man sich bei Gefahrguttransporten im Wesentlichen auf die Vorschriften des europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR konzentrieren, so ist die Einlagerung von Gefahrstoffen komplexer.
Bei der Einlagerung gelten andere Vorschriften, so z.B. das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV),das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRi) und vieles mehr. Diese sind interdisziplinär zu beachten um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.
Sie möchten Gefahrstoffe einlagern? Die Lagerung und auf Wunsch den zusammenhängenden Transport übernehmen wir gerne für Sie. Unser Team ist im Bereich Gefahrstoff und Gefahrgut geschult und blickt auf jahrelange Erfahrung zurück.
Gerne prüfen wir die Anforderung Ihres Lagergutes und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein übersichtliches Angebot. Ihre Vorteile: Sie können sofort mit Ihrem Geschäft starten und erhebliche Investitionskosten sparen.
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