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Seit 1834 mit Gründung des Deutschen Zollvereins bis heute hat sich die Anwendung des Zollrechts regelmäßig angepasst.
Mit der neuen Informationstechnik konnten die Abläufe zwar weiter rationalisiert werden, aber die Vorschriften der Bundesfinanzverwaltung (BMF) und die des Europäischen Gemeinschaftsrechts sind weiterhin zu beachten. Man kann feststellen, dass das Zollrecht regelmäßigen Veränderungen unterlag und auch in Zukunft weitere neuere Verfahrensabläufe geplant sind. Regelmäßige Schulungen der beteiligten Mitarbeiter sowie aktuelle Informationen sind deshalb von hoher Bedeutung für eine sichere Abwicklung. Gerne übernehmen wir für Sie die zollrechtlichen Prozesse.
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